ZBB 2000, 427

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung IV. Landgerichte BGB §§ 315, 607; AGBG §§ 8, 9, 13; VerbrKrG § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e, § 6Inhaltskontrolle einer Klausel betreffend die Anpassung variabler Zinsen BGB§ 315 BGB§ 607 AGBG§ 8 AGBG§ 9 AGBG§ 13 VerbrKrG§ 4 VerbrKrG§ 6 LG Dortmund, Urt. v. 30.06.2000 – 8 U 559/99, WM 2000, 2095LG DortmundUrt.30.6.20008 U 559/99WM 2000, 2095

Leitsätze:

1. Eine Zinsanpassungsklausel, die dem wesentlichen Regelungsgehalt des § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e VerbrKrG widerspricht, verstößt auch gegen § 9 Abs. 1 und Abs. 2 Nr. 1 AGBG.
2. Eine Zinsanpassungsklausel betreffend variable Zinsen genügt § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. e VerbrKrG, wenn mindestens der Referenzzinssatz und die Anpassungsmarge vorgegeben ist, um dem Verbraucher eine angemessene Kontrolle der Abwicklung seines Darlehensvertrages zu ermöglichen.
3. Ein variabler Zinssatz paßt sich bei Überschreiten der Anpassungsmarge nicht automatisch an. Die Bank ist vielmehr verpflichtet oder berechtigt, eine angemessene Anpassung des Zinses nach Maßgabe des § 315 BGB vorzunehmen, und zwar unter Berücksichtigung ihrer konkreten wirtschaftlichen Situation und unter Wahrung der Prämissen aus dem Ursprungsvertrag.

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