RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 242, 278, 607; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b, § 9; HWiG § 1Haftung einer Bank aus einer Immobilienfinanzierung
BGB§ 242
BGB§ 278
BGB§ 607
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 4
VerbrKrG§ 9
HWiG§ 1
LG Nürnberg–Fürth, Urt. v. 17.08.2000 – 10 O 4637/00, WM 2000, 2153LG Nürnberg–FürthUrt.17.8.200010 O 4637/00WM 2000, 2153
Leitsätze:
1. Erschöpft sich die Tätigkeit des Vertriebs von Immobilienanlagen mit Blick auf den Darlehensvertrag ausschließlich in Ausfüll- und Botentätigkeiten, weist die Ausstattung mit Formularen nicht auf eine Bereitschaft der Bank hin, den Vertrieb als Erfüllungsgehilfen anzusehen.
2. Die Geltendmachung von Wertermittlungskosten führt nicht zu einer vertraglich geschuldeten Wertermittlung mit Außenwirkung, so daß dem Darlehensnehmer kein Anspruch auf Vorlage des Wertermittlungsgutachtens zusteht.
3. Verschweigt eine Bank eine versteckte Innenprovision, verletzt sie dann eine vorvertragliche Nebenpflicht, wenn diese Provision die Kreditkosten für den Darlehensnehmer erhöht.
4. Bei fehlerhaften Angaben (Vorspiegelung von Eigenkapital) eines Finanzmaklers, dessen ein Darlehensnehmer sich zur Ausfüllung einer Selbstauskunft bedient, entsteht ihm kein Schaden, wenn er den Kredit in der beantragten Weise erhalten hat.
5. Der Widerruf des Darlehensvertrags gemäß § 1 HWiG durch einen Zessionar ist unwirksam.