RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
AGB-Bk § 19; BGB § 226Wirksame Kündigung von NPD-Konten
AGB-Bk§ 19
BGB§ 226
OLG Köln, Urt. v. 17.11.2000 – 13 W 89/00 (rechtskräftig), ZIP 2000, 2159OLG KölnUrt.17.11.200013 W 89/00rechtskräftigZIP 2000, 2159
Leitsätz:
1. Die fristgerechte Kündigung von Konten der NPD durch eine Bank unter Berufung auf § 19 AGB-Bk ist wirksam. Es besteht kein – auch kein mittelbarer – Kontrahierungszwang.
2. Für die Glaubhaftmachung, daß es der NPD unmöglich sei, bei irgendeinem Kreditinstitut ein Girokonto zu eröffnen, reicht die Weigerung von sechs ortsansässigen Instituten nicht aus.
3. Die Kündigung von NPD-Konten verstößt nicht gegen das Schikaneverbot des § 226 BGB.