RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
ZPO § 281; EuGVÜ Art. 5 Nr. 1, Art. 17, 18Anforderungen an eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ
ZPO§ 281
EuGVÜArt. 5
EuGVÜArt. 17
EuGVÜArt. 18
OLG Düsseldorf, Urt. v. 16.03.2000 – 6 U 90/99, WM 2000, 2192OLG DüsseldorfUrt.16.3.20006 U 90/99WM 2000, 2192
Leitsätze:
1. Bei Geltung deutschen Rechts ist für die Rückerstattung eines Darlehens der zuständigkeitsbegründende Erfüllungsort i. S. v. Art. 5 Nr. 1 EuGVÜ der Sitz des Schuldners.
2. Eine Gerichtsstandsvereinbarung gemäß Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ kann durch Bezugnahme in der Form des Art. 17 Abs. 1 EuGVÜ auf AGB, die eine Gerichtsstandsklausel enthalten, zustande kommen, ohne daß es eines besonderen Hinweises auf diese Klausel bedarf.
3. Liegt der Text der AGB mit einem internationalen Gerichtsstand (z. B. Nr. 6 AGB-Bk) im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses dem anderen Teil nicht vor, so bringt sein Einverständnis mit der Geltung der AGB (z. B. durch ausdrücklichen Hinweis auf die AGB im Darlehensvertrag oder Kontoeröffnungsantrag) nicht mit der gebotenen, von Art. 17 Abs. 1 Satz 2 Buchst. a EuGVÜ bezweckten Klarheit zum Ausdruck, daß sich die Zustimmung auf die Gerichtsstandsvereinbarung erstreckt.
4. Ein international unzuständiges Gericht wird nicht nach Art. 18 EuGVÜ zuständig, wenn der Beklagte sich hilfsweise auch in der Sache verteidigt.
5. Bei fehlender internationaler Zuständigkeit erlauben weder das EuGVÜ noch § 281 ZPO eine Verweisung an ein ausländisches Gericht.