ZBB 2000, 423

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2000 Rechtsprechung III. Oberlandesgerichte BGB §§ 139, 167; VerbrKrG §§ 4, 6, 12, 15Zur Formbedürftigkeit von Kreditvollmachten BGB§ 139 BGB§ 167 VerbrKrG§ 4 VerbrKrG§ 6 VerbrKrG§ 12 VerbrKrG§ 15 OLG Karlsruhe, Urt. v. 29.03.2000 – 1 U 101/99, WM 2000, 1996OLG KarlsruheUrt.29.3.20001 U 101/99WM 2000, 1996

Leitsätze:

1. Auch notariell beurkundete Kreditvollmachten müssen die nach § 4 Abs. 1 Satz 4 Nr. 1 VerbrKrG erforderlichen Mindestangaben enthalten. Ihr Fehlen führt zur Nichtigkeit der Vollmachten gemäß § 6 Abs. 1 VerbrKrG.
2. Hat der Bankkunde den Darlehensbetrag empfangen, wird der Kreditvertrag, der wegen der fehlenden Angabe der Jahreszinsen und der nicht angegebenen Kosten in der Vollmacht nach § 6 Abs. 1 VerbrKrG nichtig ist, nach § 6 Abs. 2 VerbrKrG geheilt. Jedoch ermäßigt sich der dem Kreditvertrag zugrunde gelegte Zinssatz auf den gesetzlichen Zinssatz, und nicht angegebene Kosten werden vom Verbraucher nicht geschuldet.

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