RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 166, 242, 278, 607; VerbrKrG § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 9 Abs. 3; HWiG §§ 1, 2 Abs. 1 Satz 3Aufklärungspflicht einer finanzierenden Bank wegen Mitwirkung an Planung und Vertrieb der finanzierten Immobiliengeschäfte nur bei erkennbarer Übernahme derartiger zusätzlicher Funktionen
BGB§ 166
BGB§ 242
BGB§ 278
BGB§ 607
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 9
HWiG§ 1
HWiG§ 2
OLG Stuttgart, Urt. v. 16.02.2000 – 9 U 172/99, WM 2000, 2146OLG StuttgartUrt.16.2.20009 U 172/99WM 2000, 2146
Leitsätze:
1. Eine zur vorvertraglichen Aufklärungspflicht führende Mitwirkung einer Bank bei Planung und Vertrieb der finanzierten Immobiliengeschäfte setzt voraus, daß die Übernahme derartiger zusätzlicher Funktionen für den Kreditnehmer erkennbar ist.
2. Ein Einwendungsdurchgriff gemäß § 242 BGB kommt beim finanzierten Immobiliengeschäft nicht in Betracht, weil auch ein rechtsunkundiger Laie weiß, daß Immobilienverkäufer und kreditgebende Bank verschiedene Rechtssubjekte sind, die in jeweils eigenständigen Vertragswerken unterschiedliche eigene Interessen wahrnehmen.