RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2000
Rechtsprechung
II. Bundesgerichtshof
BGB § 133Kein Abweichen von klarer Erlösverteilungsklausel in Konsortialkreditvertrag ohne eindeutige Feststellung eines anderslautenden Parteiwillens
BGB§ 133
BGH, Urt. v. 11.09.2000 – II ZR 34/99 (OLG Schleswig), ZIP 2000, 2105BGHUrt.11.9.2000II ZR 34/99ZIP 2000, 2105OLG Schleswig
Amtliche Leitsätze:
1. Nach anerkannten Auslegungsgrundsätzen hat die Vertragsauslegung in erster Linie den von den Parteien gewählten Wortlaut der Vereinbarung und den diesem zu entnehmenden objektiv erklärten Parteiwillen zu berücksichtigen.
2. Beruft sich eine Vertragspartei auf einen vom eindeutigen Wortlaut des Vertrages abweichenden übereinstimmenden Willen der Vertragspartner, so obliegt ihr für die dem zugrundeliegenden auslegungsrelevanten Umstände die Darlegungs- und Beweislast.
3. Zur Auslegung einer Vorrangklausel hinsichtlich der Verteilung des Erlöses aus der Sicherheitenverwertung in einem Konsortialkreditvertrag.