Am 24. November 1999 hat die Europäische Kommission eine Mitteilung angenommen, in der sie ihre Maßstäbe zur Anwendung der EG-Beihilfenvorschriften auf Bürgschaften der öffentlichen Hand darlegt. Dem liegt im Kern ein bereits seit fünf Jahren diskutiertes Papier zugrunde. Hintergrund ist, daß nach den Erfahrungen der Kommission etwa seit den späten 80er und frühen 90er Jahren staatliche Beihilfen nicht mehr fast ausschließlich auf Finanzzuführungen an Industrieunternehmen beschränkt sind. Statt dessen nehme eine Tendenz zu, bei der die öffentliche Hand nicht mehr selbst Finanzmittel zur Verfügung stellt, sondern Bankkredite verbürge. Hier soll die Mitteilung den Mitgliedstaaten der Europäischen Union und den Wirtschaftsunternehmen Handlungs- und Beurteilungsmaßstäbe an die Hand geben. Der nachfolgend (S. 399) abgedruckte Text wird vor der Veröffentlichung im Amtsblatt der EG derzeit noch von Sprachjuristen der Kommission überprüft.