RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Landgerichte
BGB §§ 242, 254Zur Frage der Verpflichtung einer Direktbank, im Überweisungsverkehr auf eine Unterdeckung des Kontos hinzuweisen
BGB§ 242
BGB§ 254
LG Bonn, Urt. v. 15.09.1999 – 5 S 103/99, WM 1999, 2214LG BonnUrt.15.9.19995 S 103/99WM 1999, 2214
Leitsatz:
Auch eine Direktbank ist im Überweisungsverkehr verpflichtet, einen Kunden auf eine Unterdeckung des Kontos hinzuweisen. Wenn es um derartige bloß formale Umstände geht, die keiner Wertung bedürfen und ohne größeren Arbeits- und Zeitaufwand in standardisierter Form festgestellt und dem Kunden mitgeteilt werden können, darf auch der Kunde einer ZBB 1999, 395Direktbank nach den im Verkehr herrschenden Anschauungen redlicherweise Aufklärung erwarten.