RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
III. Landgerichte
VerbrKrG § 5 Abs. 1 Satz 1, § 6 Abs. 2 Satz 2Keine Anwendung von §5 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG auf Girokonten, die nicht zum Zwecke der Führung eines laufenden Kontos, sondern nur zur Auszahlung eines bestimmten Darlehensbetrages dienen sollen
VerbrKrG§ 5
VerbrKrG§ 6
LG Berlin, Urt. v. 10.06.1999 – 5 0 319/98, BB 1999, 2267 = DB 1999, 2361 = WM 1999, 2156LG BerlinUrt.10.6.19995 0 319/98BB 1999, 2267DB 1999, 2361WM 1999, 2156
Leitsatz:
§5 Abs. 1 Satz 1 VerbrKrG findet keine Anwendung auf Girokonten, die nicht zum Zwecke der Führung eines laufenden Kontos und damit zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs eingerichtet werden, sondern einzig der Auszahlung des durch einen mündlichen Darlehensvertrag bezeichneten Darlehensbetrages dienen sollen. Insoweit bleibt es bei dem Schriftlichkeitserfordernis des § 4 VerbrKrG. Die Nichtbeachtung des Schriftformerfordernisses führt gemäß § 6 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG zur Ermäßigung des Zinssatzes auf den gesetzlichen Zinssatz.