RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
II. Oberlandesgerichte
HWiG §§ 1, 2, 3, 5; VerbrKrG §§ 3, 7, 9; BGB §§ 134, 138, 242Fortwirkung einer Haustürsituation auf Darlehensabschluß bei Immobilienvermittlung auch ohne engen zeitlichen Zusammenhang
HWiG§ 1
HWiG§ 2
HWiG§ 3
HWiG§ 5
VerbrKrG§ 3
VerbrKrG§ 7
VerbrKrG§ 9
BGB§ 134
BGB§ 138
BGB§ 242
OLG Stuttgart, Urt. v. 29.06.1999 – 6 U 169/98, ZIP 1999, 2005 = WM 1999, 2310OLG StuttgartUrt.29.6.19996 U 169/98ZIP 1999, 2005WM 1999, 2310
Leitsätze:
1. Bereitet ein Anlagevermittler den Erwerb einer Eigentumswohnung bei dem Besuch einer Privatwohnung vor, kann ein später bei einer Bank geschlossener Darlehensvertrag wegen Fortwirkung der sogenannten Haustürsituation widerrufen werden. Ausreichend für die Annahme einer Fortwirkung ist ein durch den Hausbesuch mitursächlich begründeter Vertragssschluß, ohne daß es auf einen engen zeitlichen Zusammenhang zwischen Vertragsverhandlungen und Vertragsabschluß ankommt.
2. Das Widerrufsrecht erstreckt sich auch auf eine Zweitfinanzierung des Immobilienerwerbs, die nach Anfechtung der Lebensversicherung zur ersten Finanzierung erforderlich wird.