RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
1999
Rechtsprechung
II. Oberlandesgerichte
VerbrKrG §§ 17, 18; UWG § 1Unzulässige Erstattung von Kosten eines Kreditvermittlers
VerbrKrG§ 17
VerbrKrG§ 18
UWG§ 1
OLG Stuttgart, Urt. v. 18.06.1999 – 2 U 233/98, BB 1999, 2265OLG StuttgartUrt.18.6.19992 U 233/98BB 1999, 2265
Leitsätze:
1. Nach § 17 Satz 2 VerbrKrG ist nur die Vereinbarung der Erstattung solcher Kosten zulässig, die zur Erfüllung eines schon zustande gekommenen Auftrags getätigt wurden. Nach § 18 VerbrKrG unwirksam ist deshalb die Vereinbarung, durch die sich ein Kreditvermittler die Fahrtkosten ersetzen läßt, die dadurch entstanden sind, daß sein Beauftragter eine Person aufgesucht hat, um erst einen Kreditvermittlungsvertrag abzuschließen.
2. Ein Kreditvermittler verstößt gegen § 1 UWG, wenn er planmäßig entgegen § 17 Satz 2 VerbrKrG die Erstattung von Auslagen vereinbart oder vereinbaren läßt, die vor Abschluß eines Kreditvermittlungsvertrages entstanden sind.