RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2023
RechtsprechungOberlandesgerichteInsO §§ 129, 131Gläubigerbenachteiligung durch Überweisung durch Drittsicherungsgeber auf Konto des Bürgen
InsO§ 129
InsO§ 131
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 22.02.2023 – 4 U 40/22 (LG Frankfurt/M.), ZRI 2023, 457OLG Frankfurt/M.Urt.22.2.20234 U 40/22ZRI 2023, 457LG Frankfurt/M.
Leitsatz des Gerichts:
Veranlasst eine als Bürgin für eine Verbindlichkeit der Insolvenzschuldnerin in Anspruch genommene Bank zunächst einen ihr gegenüber haftenden Drittsicherungsgeber, zur Vermeidung der Verwertung seiner Sicherheit den Forderungsbetrag auf ein bei ihr geführtes Konto der Insolvenzschuldnerin zu überweisen, werden die Gläubiger der Insolvenzschuldnerin benachteiligt, wenn die Bank anschließend zur Erfüllung der Bürgschaftsforderung die Überweisung dieses Betrags an den Gläubiger veranlasst.