ZBB 2020, 328

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2020 RechtsprechungOberlandesgerichteBGB § 492 Abs. 2, § 502 Abs. 2 Nr. 2; EGBGB Art. 247 § 7 Abs. 2 Nr. 1Zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die Berechnung einer Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung BGB§ 492 BGB§ 502 EGBGBArt. 247 § 7 OLG Frankfurt/M., Urt. v. 01.07.2020 – 17 U 810/19 (nicht rechtskräftig; LG Frankfurt/M.), ZIP 2020, 1854OLG Frankfurt/M.Urt.1.7.202017 U 810/19nicht rechtskräftigZIP 2020, 1854LG Frankfurt/M.

Leitsatz des Gerichts:

Die Angaben über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Falle der vorzeitigen Rückzahlung ohne Kündigung müssen klar und verständlich sein, selbst wenn der Darlehensgeber über die grundsätzlich geschuldeten Angaben hinausgeht. Im Falle eines so eröffneten Informationsdefizits des Darlehensnehmers kommt eine „Heilung“ mit Blick auf den Verständnishorizont nicht mehr in Betracht.

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