RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH & Co. KG, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2019
RechtsprechungAmtsgerichteKWG § 25h Abs. 2; VO (EU) Nr. 208/2014 Art. 2 Abs. 2; BGB §§ 280, 281, 675o Abs. 2Schadensersatzpflicht einer Bank wegen Nichtausführung einer Überweisung in die Ukraine wegen angeblicher EU-Sanktionsverletzung
KWG§ 25h
VO (EU) Nr. 208/2014Art. 2
BGB§ 280
BGB§ 281
BGB§ 675o
AG München, Urt. v. 30.11.2018 – 191 C 7921/16 (nicht rechtskräftig), ZIP 2019, 1418AG MünchenUrt.30.11.2018191 C 7921/16nicht rechtskräftigZIP 2019, 1418
Leitsätze:
1. Lehnt eine Bank, bei der ein in Deutschland ansässiges Handelsunternehmen sein Girokonto unterhält, unter Hinweis auf § 25h Abs. 2 KWG, EU-Sanktions-VO Nr. 208/2014 sowie ihre internen Richtlinien für Überweisungen in die Ukraine die Ausführung einer Überweisung von 3.000 € an einen Zahlungsempfänger in der Ukraine ab, kann sie deswegen dem Kontoinhaber zum Schadensersatz verpflichtet sein, wenn sie keine nachvollziehbaren Tatsachen für einen Verstoß gegen die Sanktionsbestimmungen vorbringen kann.
2. Der Schaden des Kontoinhabers liegt in der durch die überraschende Verweigerung der Ausführung der Überweisung liegenden Zahlungsverzögerung.
3. Der Schaden des Kontoinhabers kann darin bestehen, dass sein ausländischer Vertragspartner nach seinem Heimatrecht wegen des Vorliegens einer Fremdwährungsschuld einen Strafzins an den Staat zahlen muss und er wegen dieser Zahlungspflicht aufgrund der vertraglichen Vereinbarungen mit dem Kontoinhaber von diesem Ersatz verlangen kann.