RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2018
RechtsprechungEuropäischer Gerichtshof
RL 2002/47/EG Art. 4 Abs. 1, 5Zur Verwertung von Finanzsicherheiten nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Sicherungsnehmers („Aviabaltika“)
RL 2002/47/EGArt. 4
EuGH, Urt. v. 25.07.2018 – Rs C-107/17 (Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Oberster Gerichtshof, Litauen)), ZIP 2018, 1583EuGHUrt.25.7.2018Rs C-107/17ZIP 2018, 1583Lietuvos Aukščiausiasis Teismas (Oberster Gerichtshof, Litauen)
Urteilsausspruch (Verfahrenssprache: Litauisch):
1. Art. 4 Abs. 5 RL 2002/47/EG ist dahin auszulegen, dass er die Mitgliedstaaten dazu verpflichtet, eine Regelung zu erlassen, wonach der Sicherungsnehmer einer Finanzsicherheit in Form eines beschränkten dinglichen Rechts seine Forderung, die aufgrund der Nichterfüllung der besicherten Verbindlichkeiten entstanden ist, aus dieser Sicherheit befriedigen kann, wenn der Verwertungs- bzw. Beendigungsfall der Sicherheit nach der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gegenüber dem Sicherungsnehmer eintritt.
2. Art. 4 Abs. 1 und 5 RL 2002/47/EG ist dahin auszulegen, dass er den Sicherungsnehmer einer Finanzsicherheit in Form eines beschränkten dinglichen Rechts nicht verpflichtet, seine Forderung, die aufgrund der Nichterfüllung der durch diese Sicherheit besicherten Verbindlichkeiten entstanden ist, vorrangig aus dieser Sicherheit zu befriedigen.