RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2017
RechtsprechungAmtsgerichteBGB § 488 Abs. 3Keine Hinzurechnung eines Zinsbonusanspruchs auf angesparte Bausparsumme für Möglichkeit der Kündigung des Bausparvertrags nach § 488 Abs. 3 BGB
BGB§ 488
AG Coburg, Urt. v. 19.06.2017 – 11 C 174/17 (rechtskräftig), ZIP 2017, 1560AG CoburgUrt.19.6.201711 C 174/17rechtskräftigZIP 2017, 1560
Leitsatz der Redaktion:
Bei einem Bausparvertrag setzt das Kündigungsrecht der Bausparkasse aus § 488 Abs. 3 BGB voraus, dass die Bausparsumme erreicht worden ist. Eine vertraglich vereinbarte Zinsbonuszahlung kann dem angesparten Bausparguthaben nicht hinzugerechnet werden, um so die Bausparsumme und damit die Kündigungsvoraussetzung zu erreichen.