RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungOberlandesgerichte
InsO §§ 81, 82; BGB § 812Rückabwicklung eines nach Insolvenzeröffnung vom Schuldner persönlich veranlassten Überweisungsauftrags
InsO§ 81
InsO§ 82
BGB§ 812
OLG Schleswig, Urt. v. 29.06.2016 – 9 U 22/16 (rechtskräftig; LG Itzehoe), ZIP 2016, 1787OLG SchleswigUrt.29.6.20169 U 22/16rechtskräftigZIP 2016, 1787LG Itzehoe
Leitsatz des Einsenders:
Die bereicherungsrechtliche Rückabwicklung einer nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens durch den Schuldner persönlich aus einem massebefangenen Kontoguthaben veranlassten Überweisung vollzieht sich im Verhältnis zwischen der Masse und dem Überweisungsempfänger, wenn die Bank gem. § 82 InsO von ihrer Verpflichtung zur Auszahlung des Guthabens befreit worden ist; dem steht die (insolvenzrechtliche) Unwirksamkeit des Überweisungsauftrags nicht entgegen.