RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungOberlandesgerichte
BGB §§ 13, 495, 355; ZPO § 138Zur Darlegungslast des Unternehmers bei Berufung auf Verbrauchereigenschaft zum Widerruf eines bestimmten Darlehens
BGB§ 13
BGB§ 495
BGB§ 355
ZPO§ 138
OLG Frankfurt/M., Urt. v. 03.05.2016 – 10 U 152/15 (LG Frankfurt/M.), ZIP 2016, 1626OLG Frankfurt/M.Urt.3.5.201610 U 152/15ZIP 2016, 1626LG Frankfurt/M.
Leitsätze des Gerichts:
1. Der Unternehmer, der sich für das konkrete Rechtsgeschäft auf die Schutzvorschriften des Verbraucherrechts beruft, genügt seiner Darlegungslast nicht, sofern er nur zu der inneren Tatsache des mit dem Rechtsgeschäft subjektiv verfolgten Zwecks ausführt.
2. Eines gesonderten Hinweises des Berufungsgerichts bedarf es nicht, wenn der tragende Gesichtspunkt zwar nicht Gegenstand des erstinstanzlichen Urteils, aber Gegenstand der Erörterung in der dortigen mündlichen Verhandlung gewesen ist und die Partei Gelegenheit gehabt hat, sich gemäß der ihr nach § 138 Abs. 1 ZPO obliegenden Pflicht vollständig zu erklären.