RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungBundesgerichtshof
ZPO § 756 Abs. 1, § 766 Abs. 1 Satz 1Zur Zwangsvollstreckung gegen Mittelverwendungskontrolleur bei Verurteilung zu Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung
ZPO§ 756
ZPO§ 766
BGH, Beschl. v. 16.06.2016 – I ZB 58/15 (LG Wiesbaden), ZIP 2016, 1797 = ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB58.15.0 = WM 2016, 1699BGHBeschl.16.6.2016I ZB 58/15ZIP 2016, 1797ECLI:DE:BGH:2016:160616BIZB58.15.0WM 2016, 1699LG Wiesbaden
Amtliche Leitsätze:
1. Ist der Schuldner zur Zahlung von Schadensersatz Zug um Zug gegen Abtretung aller Ansprüche aus der Beteiligung des ZBB 2016, 356Gläubigers an einem Investmentfonds verurteilt worden und hat der Gerichtsvollzieher im Namen des Gläubigers dem Schuldner ein Angebot zum Abschluss eines Abtretungsvertrags gemacht, kann der Schuldner mit der Erinnerung nach § 766 Abs. 1 Satz 1 ZPO nicht geltend machen, die Übertragung der Fondsbeteiligung sei von der Zustimmung Dritter abhängig.
2. Die in der Übertragung einer Fondsbeteiligung bestehende Gegenleistung im Rahmen einer Zug-um-Zug-Verurteilung ist durch die Angabe des Gläubigers hinreichend bestimmt, wenn der Gläubiger nur Inhaber eines Anteils und nicht mehrerer Beteiligungen an dem Investmentfonds ist.