RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2016
RechtsprechungBundesgerichtshof
BGB § 177 Abs. 1, § 242Zu den Indizien für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Finanzierungsvermittlung
BGB§ 177
BGB§ 242
BGH, Urt. v. 14.06.2016 – XI ZR 483/14 (OLG Dresden), ZIP 2016, 1428 = ECLI:DE:BGH:2016:140616UXIZR483.14.0 = WM 2016, 1437BGHUrt.14.6.2016XI ZR 483/14ZIP 2016, 1428ECLI:DE:BGH:2016:140616UXIZR483.14.0WM 2016, 1437OLG Dresden
Amtlicher Leitsatz:
Hat der Erwerber eines Grundstücks den mit der Abwicklung beauftragten und hierzu umfassend bevollmächtigten Geschäftsbesorger auch dazu beauftragt und bevollmächtigt, einen vergütungspflichtigen Finanzierungsvermittlungsvertrag zu schließen, so ergeben sich für die finanzierende Bank aus dem Umstand, dass die die Finanzierung betreffenden Absprachen ihr gegenüber nicht vom Finanzierungsvermittler, sondern vom Geschäftsbesorger getroffen wurden, keine objektiv evidenten Verdachtsmomente für einen Vollmachtsmissbrauch des Geschäftsbesorgers bei Aufnahme des Darlehens zur Finanzierung einer Finanzierungsvermittlungsprovision.