RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2015
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB § 307; BSpkG § 5Pauschale „Kontogebühr“ für Bausparverträge in der Darlehensphase
BGB§ 307
BSpkG§ 5
OLG Karlsruhe, Urt. v. 16.06.2015 – 17 U 5/14 (nicht rechtskräftig; LG Karlsruhe), ZIP 2015, 1918OLG KarlsruheUrt.16.6.201517 U 5/14nicht rechtskräftigZIP 2015, 1918LG Karlsruhe
Leitsatz des Gerichts:
Die in AGB einer Bausparkasse enthaltene Klausel
„Unter Berücksichtigung der Besonderheiten des kollektiven Bausparens berechnet die Bausparkasse für bauspartechnische Verwaltung, Kollektivsteuerung und Führung einer Zuteilungsmasse eine Kontogebühr.
Die Kontogebühr wird dem Bausparer jährlich zu Jahresbeginn für jedes Konto berechnet. Im ersten Jahr wird sie bei Vertragsbeginn anteilig belastet. Wird ein Konto im Laufe eines Jahres abgerechnet, erfolgt eine anteilige Rückvergütung. …
Für ein Konto in der Darlehensphase beträgt die Kontogebühr 9,48 €. Die Darlehensphase beginnt mit der ersten (Teil-)Auszahlung des Bauspardarlehens.“
hält der Inhaltskontrolle nach § 307 BGB stand.