RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
2199-1715
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2014
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
BGB §§ 242, 497 Abs. 3 Satz 3Verwirkung des Rechts einer Bank auf Darlehensrückzahlung nicht allein wegen großem zeitlichen Abstand zwischen Rückforderung und Mahnverfahren
BGB§ 242
BGB§ 497
OLG Nürnberg, Urt. v. 28.07.2014 – 14 U 2180/13 (nicht rechtskräftig; LG Nürnberg-Fürth), ZIP 2014, 1576OLG NürnbergUrt.28.7.201414 U 2180/13nicht rechtskräftigZIP 2014, 1576LG Nürnberg-Fürth
Leitsätze des Gerichts:
1. Verlangt eine Bank die Rückzahlung eines gekündigten Verbraucherdarlehens, geben die schlichten Rollen der Parteien für sich genommen keinen Anlass, unter dem Gesichtspunkt einer besonderen Schutzbedürftigkeit des Schuldners die Anforderungen an die Annahme einer Verwirkung abzusenken.
2. Auch während der langjährigen Hemmung der Verjährung gem. § 497 Abs. 3 Satz 3 BGB kann die Bank ihren Rückzahlungsanspruch nicht allein dadurch verwirken, dass sie den über die Aufrechterhaltung der Forderung informierten Schuldner später nicht erneut an seine Zahlungspflicht erinnert.