ZBB 2014, 327

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 Rechtsprechung Entscheidungen im Wortlaut BGB § 280 Abs. 1 Satz 1, § 242Kein Schadensersatzanspruch gegen die beratende Bank wegen fehlender Aufklärung über Rückvergütung bei widersprüchlichem Verhalten des Anlegers BGB§ 280 BGB§ 242 BGH, Urt. v. 08.04.2014 – XI ZR 341/12 (OLG Köln)BGHUrt.8.4.2014XI ZR 341/12OLG Köln

Amtlicher Leitsatz:

Ein Anlageinteressent, der im Rahmen eines Beratungsgesprächs nach der Höhe der an die Bank fließenden Provision fragt und trotz ausdrücklicher Erklärung des Anlageberaters der Bank, ihm die Höhe der an die Bank fließenden Rückvergütung nicht mitzuteilen, das Anlagegeschäft gleichwohl abschließt, verhält sich widersprüchlich, wenn er später von der Bank Schadensersatz wegen fehlender Aufklärung über die Rückvergütung geltend macht.

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