ZBB 2014, 324

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 2199-1715 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2014 Rechtsprechung Entscheidungen im Wortlaut ZPO §§ 767, 768; BGB § 162 Abs. 1, § 242Treuwidriges Verhalten des Schuldners bei Ablehnung des Angebots des Zessionars zum Eintritt in den Sicherungsvertrag nach vorheriger Zustimmung zur Abtretung im Verwertungsfall ZPO§ 767 ZPO§ 768 BGB§ 162 BGB§ 242 BGH, Urt. v. 14.06.2013 – V ZR 148/12 (OLG Hamm)BGHUrt.14.6.2013V ZR 148/12OLG Hamm

Leitsätze der Redaktion:

1. Der „Eintritt“ in den Sicherungsvertrag ist keine Rechtsbedingung, sondern eine Vollstreckungsbedingung.
2. Hat der Schuldner/Sicherungsgeber im Voraus einer Abtretung der Grundschuld nach dem Eintritt des Sicherungsfalls zugestimmt, verstößt er mit seiner Weigerung, das Angebot zur Vereinbarung eines Schuldbeitritts oder einer Schuldübernahme anzunehmen gegen den Grundsatz von Treu und Glauben; er muss er sich so behandeln lassen, als habe der Gläubiger die Verpflichtungen aus dem Sicherungsvertrag gegenüber dem Schuldner übernommen.

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