RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2013
Rechtsprechung
IV. Landgerichte
BGB §§ 305c, 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1Unwirksamkeit einer Entgeltklausel für die Bearbeitung eines Verbraucherkredits
BGB§ 305c
BGB§ 307
ZBB 2013, 363
LG Berlin, Urt. v. 04.06.2013 – 10 S 2/13 (AG Charlottenburg), ZIP 2013, 1613 = WM 2013, 1710LG BerlinUrt.4.6.201310 S 2/13ZIP 2013, 1613WM 2013, 1710AG Charlottenburg
Amtliche Leitsätze:
1. Werden von einer Bank für die Gewährung eines Verbraucherkredits formularmäßig ohne nähere Erläuterung neben Zinsen „Bearbeitungskosten“ erhoben, kann dies von einem verständigen und redlichen Vertragspartner, jedenfalls bei der nach § 305c Abs. 2 BGB vorzunehmenden kundenfeindlichsten Auslegung, nur so verstanden werden, dass damit der Aufwand bei der Bearbeitung des Kreditantrags und insbesondere die Bonitätsprüfung bepreist wird.
2. Eine solche Klausel stellt eine Preisnebenabrede dar und ist gem. § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam.