RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2011
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
HGB § 13e Abs. 2 Satz 5 Nr. 3, Abs. 3, §§ 48, 49Zur Berechtigung des Vertreters der Zweigniederlassung einer ausländischen Gesellschaft zur Anmeldung von Eintragungen in das Handelsregister
HGB§ 13e
HGB§ 48
HGB§ 49
OLG München, Beschl. v. 10.08.2011 – 31 Wx 239/11 (rechtskräftig; AG München), ZIP 2011, 1816 = DStR 2011, 1675OLG MünchenBeschl.10.8.201131 Wx 239/11rechtskräftigZIP 2011, 1816DStR 2011, 1675AG München
Leitsätze:
1. Der ausgeschiedene ständige Vertreter der Zweigniederlassung einer Gesellschaft mit Sitz im Ausland (hier: schottische Private Limited Company) ist nicht mehr zur Anmeldung von Eintragungen in das Handelsregister berechtigt. Der neu bestellte (einzige) ständige Vertreter der Gesellschaft bedarf seinerseits eines Nachweises seiner Anmeldeberechtigung.
2. Eine Einzelprokura, die zusätzlich einem (einzigen) ständigen Vertreter mit Einzelvertretungsbefugnis neben seiner Bestellung erteilt worden ist, ist nicht eintragungsfähig.