ZBB 2011, 410

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2011 Rechtsprechung II. Andere Bundesgerichte FGO § 33 Abs. 1 Nr. 3; GG Art. 12; StBerG § 40 Abs. 3 Nr. 2, § 48 Abs. 2, § 57 Abs. 4 Nrn. 1, 2, § 58 Satz 2 Nr. 5aUnvereinbarkeit der Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank mit dem Beruf des Steuerberaters FGO§ 33 GGArt. 12 StBerG§ 40 StBerG§ 48 StBerG§ 57 StBerG§ 58 BFH, Urt. v. 17.05.2011 – VII R 47/10 (Niedersächsisches FG), DB 2011, 1853 = DStR 2011, 1729BFHUrt.17.5.2011VII R 47/10DB 2011, 1853DStR 2011, 1729Niedersächsisches FG

Amtlicher Leitsatz:

Die Tätigkeit als Vorstandsmitglied einer Genossenschaftsbank ist gewerblich und daher mit dem Beruf des Steuerberaters nicht vereinbar. Ein Anspruch auf Zulassung einer Ausnahme besteht nur, wenn eine konkrete Gefährdung der Berufspflichten des Steuerberaters mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen werden kann. Hierfür trägt der Antragsteller die Darlegungs- und Feststellungslast. Eine gewerbliche Tätigkeit schließt die Tätigkeit als Syndikus-Steuerberater, die die ausschließliche Wahrnehmung steuerberatender Tätigkeiten beim Arbeitgeber voraussetzt, aus.

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