RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
StPO § 172Kein Klageerzwingungsrecht für hinter einer Gesellschaft stehende natürliche Person bei Verletzung der Rechte der Gesellschaft durch Interview
StPO§ 172
OLG Frankfurt/M., Beschl. v. 21.04.2010 – 2 Ws 147/08, NZG 2010, 786OLG Frankfurt/M.Beschl.21.4.20102 Ws 147/08NZG 2010, 786
Leitsatz:
Wer über die Konstruktion eines Medienkonzerns mit Haftungsbeschränkung am Wirtschaftsverkehr teilnimmt, um einen Durchgriff auf die eigene Person zu vermeiden, muss konsequenterweise umgekehrt Anspruchsbeschränkungen gegen sich selbst gelten lassen, wenn es um Ansprüche aus einem mit einer Konzerngesellschaft geschlossenen Vertrag geht. Antragsberechtigt nach § 172 StPO ist dann nur die juristische Person und nicht die hinter ihr stehende natürliche Person.