RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2010
Rechtsprechung
III. Andere Bundesgerichte
AO §§ 42, 179, 180; FGO §§ 68, 74; UmwStG 1996 § 5 Abs. 3 Satz 2Aussetzung des Klageverfahrens bei gesonderter und einheitlicher Gewinnfeststellung – Abgrenzung von Veräußerung und verdeckter Einlage.
AO§ 42
AO§ 179
AO§ 180
FGO§ 68
FGO§ 74
UmwStG 1996§ 5
BFH, Urt. v. 20.05.2010 – IV R 74/07 (FG Münster), GmbHR 2010, 992BFHUrt.20.5.2010IV R 74/07GmbHR 2010, 992FG Münster
Amtliche Leitsätze:
1. Das Klageverfahren ist analog § 74 FGO auszusetzen, wenn während der Anhängigkeit des finanzgerichtlichen Rechtsstreits über die gesonderte und einheitliche Gewinnfeststellung ein geänderter Feststellungsbescheid ergeht und der Adressat dieses Bescheides Einspruch einlegt; dies gilt selbst dann, wenn der Änderungsbescheid (hier: Ergänzungsbescheid) zwar einen anderen Regelungsgegenstand (Streitgegenstand) betrifft, dessen außergerichtliche oder gerichtliche Überprüfung jedoch Auswirkungen auf das anhängige Klageverfahren haben kann.
2. Zur Abgrenzung von entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung von Kapitalgesellschaftsanteilen.