ZBB 2010, 431

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2010 Rechtsprechung II. Bundesgerichtshof BGB § 249; ZPO § 287Zur Anrechnung von Steuervorteilen aus einer Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch des Anlegers BGB§ 249 ZPO§ 287 BGH, Urt. v. 15.07.2010 – III ZR 336/08 (OLG München), ZIP 2010, 1646 = DB 2010, 1874 = NZG 2010, 1029 = WM 2010, 1641BGHUrt.15.7.2010III ZR 336/08ZIP 2010, 1646DB 2010, 1874NZG 2010, 1029WM 2010, 1641OLG München

Amtliche Leitsätze:

1. Eine Anrechnung von Steuervorteilen, die sich aus einer Kapitalanlage ergeben, kommt im Schadensersatzprozess des Anlegers grundsätzlich nicht in Betracht, wenn auch die Schadensersatzleistung der Besteuerung unterliegt.
2. Die Durchsetzung des Schadensersatzanspruchs würde unzumutbar erschwert, wenn die bereits bekannten Steuervorteile aus der Kapitalanlage auf den Schadensersatzanspruch angerechnet würden und es dem Geschädigten überlassen bliebe, die aus der Versteuerung der Ersatzleistung entstehenden Nachteile zu einem späteren Zeitpunkt geltend zu machen.
3. Eine nähere Berechnung ist nur dann erforderlich, wenn Anhaltspunkte für außergewöhnliche Steuervorteile bestehen, die dem Geschädigten unter Berücksichtigung der Steuerbarkeit der Ersatzleistung verbleiben; für solche Umstände trägt der Schädiger die Darlegungs- und Beweislast.
4. Rechnerische Vorteile, die sich daraus ergeben können, dass dem Geschädigten eine Tarifermäßigung nach § 34 Abs. 1, 3 EStG oder eine allgemeine Absenkung der Steuersätze zugute kommt, begründen keine außergewöhnlichen Steuervorteile, die den Schädiger von seiner Schadensersatzpflicht entlasten müssten. Das Gleiche gilt, wenn der Geschädigte wegen einer Verschlechterung seiner Einkommenssituation im Zeitpunkt der Ersatzleistung einer milderen Besteuerung unterliegt.

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