RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
GmbHG §§ 40, 16 Abs. 3 Satz 2Keine Aufnahme einer GmbH-Gesellschafterliste mit Hinweis auf Verfügungsbeschränkung aufgrund aufschiebend bedingter Abtretung eines Geschäftsanteils
GmbHG§ 40
GmbHG§ 16
OLG München, Beschl. v. 08.09.2009 – 31 Wx 82/09 (rechtskräftig; LG Augsburg), ZIP 2009, 1911 = DB 2009, 2142OLG MünchenBeschl.8.9.200931 Wx 82/09rechtskräftigZIP 2009, 1911DB 2009, 2142LG Augsburg
Leitsätze:
1. Das Registergericht kann eine Gesellschafterliste zurückweisen, die hinsichtlich der Gesellschafter und der Geschäftsanteile keine Veränderungen ausweist, aber einen Hinweis auf eine aufschiebend bedingte Abtretung enthält.
2. Die für den gutgläubigen Erwerb eines Geschäftsanteils maßgebliche Dreijahresfrist des § 16 Abs. 3 Satz 2 GmbHG beginnt mit Aufnahme der Liste in das Handelsregister, die erstmalig einen Nichtberechtigten als Inhaber des Geschäftsanteils ausweist. Werden weitere Listen eingereicht, die durchgehend nicht die wahren Berechtigten als Inhaber des Geschäftsanteils ausweisen, werden sie insoweit als eine fortgeschriebene Liste behandelt.