RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2009
Rechtsprechung
III. Oberlandesgerichte
GmbHG § 30 Abs. 1, § 64 Satz 1, 3; StGB §§ 2, 266Untreuestrafbarkeit wegen existenzvernichtenden Eingriffs durch Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen
GmbHG§ 30
GmbHG§ 64
StGB§ 2
StGB§ 266
OLG Stuttgart, Beschl. v. 14.04.2009 – 1 Ws 32/09 (rechtskräftig; LG Stuttgart), ZIP 2009, 1864OLG StuttgartBeschl.14.4.20091 Ws 32/09rechtskräftigZIP 2009, 1864LG Stuttgart
Leitsätze:
1. Aufgrund der mit der Änderung von § 30 GmbHG und Aufhebung von §§ 32a und 32b GmbHG eingetretenen Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) ist allein aufgrund der Rückgewähr eigenkapitalersetzender Gesellschafterdarlehen oder gleichstehender Leistungen eine Strafbarkeit wegen Untreue gem. § 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB (Treubruchtatbestand) nach § 2 Abs. 3 StGB auch rückwirkend entfallen.
2. Die Strafbarkeit des Geschäftsführers einer GmbH wegen existenzvernichtenden Eingriffs (§ 266 Abs. 1 Alt. 2 StGB i. V. m. § 64 Satz 1, 3 GmbHG n. F.) durch Rückzahlung von Gesellschafterdarlehen oder diesen gleichstehenden Leistungen besteht auch nach Abschaffung des Eigenkapitalersatzrechts weiter, wenn dies für den Geschäftsführer erkennbar zur Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft führt bzw. diese vertieft. Insofern besteht für Taten, die vor dem Inkrafttreten des MoMiG begangen wurden, Unrechtskontinuität zur heute geltenden Rechtslage mit der Folge, dass eine Strafbarkeit nicht gem. § 2 Abs. 3 StGB entfallen ist.