Mit Datum vom 17. Juni 2008 hat das Bundesjustizministerium einen Entwurf vorgelegt, mit dem die Richtlinie 2008/48/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 über Verbraucherkreditverträge und zur Aufhebung der Richtlinie 87/102/EWG des Rates (Verbraucherkreditrichtlinie) sowie der zivilrechtliche Teil der Richtlinie 2007/64/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. November 2007 über Zahlungsdienste im Binnenmarkt, zur Änderung der Richtlinie 97/7/EG, 2002/65/EG, 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 97/5/EG (Zahlungsdiensterichtlinie), in deutsches Recht umgesetzt werden sollen. Darüber hinaus soll die im Zusammenhang mit den Musterbelehrungen (Anlagen 2 und 3 zur Verordnung über Informations- und Nachweispflichten nach bürgerlichem Recht - BGB-InfoV) nach wie vor bestehende Rechtsunsicherheit durch eine formell-gesetzliche Regelung beseitigt werden. Wegen des Umfanges des Referentenentwurfs (insgesamt 206 Seiten) muss von einem kompletten Abdruck abgesehen werden. Im Folgenden ist die Allgemeine Begründung (A) sowie Auszüge aus den ZBB 2008, 356Neureglungen des BGB, die das Verbraucherdarlehensrecht betreffen, mit der – der jeweiligen Neuregelung zugeordneten – besonderen Begründung (B) abgedruckt. Im Heft Nr. 6 werden dann die neuen SEPA-Vorschriften nebst Begründung veröffentlicht. Der gesamte Referentenentwurf steht online unter www.rws-verlag.de unter der Rubrik RWS-Zeitschriften/ZBB zur Verfügung.