RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
AktG §§ 57, 62Übernahme der Prospekthaftung durch die Telekom bei ihrem dritten Börsengang als verbotene Einlagenrückgewähr an den Bund
AktG§ 57
AktG§ 62
LG Bonn, Urt. v. 01.06.2007 – 1 O 552/05, ZIP 2007, 1267 = WM 2007, 1695LG BonnUrt.1.6.20071 O 552/05ZIP 2007, 1267WM 2007, 1695
Leitsatz:
Soweit die Deutsche Telekom im Rahmen ihres dritten Börsengangs im Juni 2000, der vor allem dazu diente, dem Bund bzw. der KfW die Veräußerung ihrer T-Aktien zu ermöglichen, die Prospektverantwortung gegenüber Neuaktionären übernommen hat, liegt eine verbotene Einlagenrückgewähr vor. Dem Haftungsrisiko, das sich durch Inanspruchnahme der Telekom seitens amerikanischer Neuaktionäre realisiert hat, steht keine kompensierende Gegenleistung gegenüber, so dass Bund und KfW zur Rückerstattung dem Grunde nach verpflichtet sind.