RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BGB § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1; BSpkG §§ 5, 7Unwirksamkeit einer Wertermittlungsgebührenklausel zu Lasten des kreditnehmenden Bausparers
BGB§ 307
BSpkG§ 5
BSpkG§ 7
LG Stuttgart, Urt. v. 24.04.2007 – 20 O 9/07, BKR 2007, 377 = EWiR 2007, 453 (Vortmann)LG StuttgartUrt.24.4.200720 O 9/07BKR 2007, 377EWiR 2007, 453 (Vortmann)
Leitsätze:
1. Die Vereinbarung einer Wertermittlungsgebühr in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Bausparkassen anlässlich einer Kreditgewährung benachteiligt den Verbraucher unangemessen, weil durch eine solche Bestimmung von wesentlichen Grundgedanken einer gesetzlichen Regelung abgewichen wird. Sie ist daher unwirksam (§ 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB).
2. Grundsätzlich darf ein Ersatz anfallender Kosten nur dann bestehen, wenn dies eine gesetzliche Bestimmung vorsieht. Fehlt eine solche Regelung, können entstandene Kosten nicht auf Dritte abgewälzt werden, indem gesetzlich auferlegte Pflichten in Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu individuellen Dienstleistungen gegenüber Vertragspartnern erklärt werden.