RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
VI. Landgerichte
BörsG § 29; BörsO FWB §§ 39c ff; GG Art. 12; VwGO § 42 Abs. 2Verletzung der Wettbewerbsfreiheit eines Skontroführers durch Nichtzuteilung von Skontren
BörsG§ 29
BörsO FWB§ 39c
GGArt. 12
VwGO§ 42
VG Frankfurt/M., Urt. v. 07.12.2006 – 1 E 1101/06, ZIP 2007, 1701 = EWiR 2007, 521 (Bayer/Weinmann)VG Frankfurt/M.Urt.7.12.20061 E 1101/06ZIP 2007, 1701EWiR 2007, 521 (Bayer/Weinmann)
Leitsätze:
1. Ist absehbar, dass sich ein angefochtener Verwaltungsakt vor Eintritt der Rechtskraft des verwaltungsgerichtlichen Urteils erledigt haben wird, so schließt das das Rechtsschutzinteresse an der Kassation nicht aus, wenn ein über den Zeitpunkt der künftigen Erledigung hinausgehendes berechtigtes Interesse an der Feststellung besteht, dass der Verwaltungsakt rechtswidrig ist bzw. war.
2. Ein nach § 26 BörsG zugelassener Skontroführer, dem die Zuteilung von Skontren verweigert wird, während anderen zugelassenen Skontroführern Skontren zugeteilt werden, kann geltend machen, durch die Zuteilungsbescheide zugunsten seiner Wettbewerber in eigenen Rechten verletzt zu sein, nämlich in seiner Wettbewerbsfreiheit (Art. 12, 2 Abs. 1, Art. 3 GG). Er ist deshalb befugt, gegen diese Bescheide Anfechtungsklage zu erheben.
3. Zu der Frage, ob der Geschäftsführung der Frankfurter Wertpapierbörse eine Notkompetenz zur Verfügung steht, um auch ohne eine wirksame Verteilungsregelung in der Börsenordnung Kriterien für die Verteilung von Skontren aufzustellen und auf dieser Grundlage Skontren zuzuteilen.



