RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 280 Abs. 1, § 311 Abs. 2, § 241 Abs. 2, § 364Zur Frage einer Darlehenstilgung durch eine Kapitallebensversicherung an Erfüllungs statt oder erfüllungshalber nach § 364 BGB
BGB§ 280
BGB§ 311
BGB§ 241
BGB§ 364
OLG Nürnberg, Beschl. v. 25.04.2007 – 6 U 2558/06 (rechtskräftig), WM 2007, 1787OLG NürnbergBeschl.25.4.20076 U 2558/06rechtskräftigWM 2007, 1787
Leitsätze:
1. Die Auslegung eines Darlehensvertrags kann dazu führen, dass nach Ablauf der Darlehenslaufzeit der Darlehensbetrag in voller Höhe zurückgezahlt und hierfür (auch) die Versicherungsleistung aus einer abgetretenen Kapitallebensversicherung verwendet werden soll.
2. Eine Bank verletzt keine Aufklärungspflicht, wenn sie den Darlehensnehmer nicht auf wirtschaftliche Nachteile der Finanzierung des Kaufpreises durch einen Festkredit in Kombination mit einer neu abzuschließenden Lebensversicherung aufmerksam macht.
3. Eine Aufklärungspflicht der Bank besteht dann, wenn die Bank dem Kunden anstelle eines von ihm gewünschten Ratenkredits einen mit einer Kapitallebensversicherung verbundenen Kreditvertrag anbietet, obwohl ein Versicherungsbedürfnis nicht besteht und die Vertragskombination für den Kunden wirtschaftlich ungünstiger ist als ein marktüblicher Ratenkredit, mit dem sich der verfolgte Zweck ebenso gut erreichen lässt.