RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 488, 812Anspruch des Darlehensnehmers auf anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Darlehensrückzahlung
BGB§ 488
BGB§ 812
OLG Düsseldorf, Urt. v. 26.04.2007 – I–6 U 97/06 (rechtskräftig), ZIP 2007, 1748OLG DüsseldorfUrt.26.4.2007I–6 U 97/06rechtskräftigZIP 2007, 1748
Leitsätze:
1. Im Zweifel ist das Disagio Ausgleich für einen verringerten Nominalzins und somit laufzeitabhängig und bei vorzeitiger Vertragsbeendigung vom Darlehensgeber anteilig zu erstatten. Dies gilt auch für Förderkredite, es sei denn, die öffentlichen Vergabebedingungen legen Höhe von Zins und Disagio ohne Spielraum für die Parteien fest.
2. Ergibt die Auslegung, dass das Disagio einen Ausgleich für einen niedrigeren Nominalzins darstellen soll, so ist das Disagio laufzeitabhängig anteilig rückzahlbar ungeachtet einer gegenteiligen Regelung in den Kreditbedingungen der darlehensgebenden Bank.