RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
GmbHG §§ 30, 31, 32a; InsO § 146 Abs. 1, 2 a. F.Kein Vorrang von Kapitalerhaltungs- vor Kapitalersatzrecht
GmbHG§ 30
GmbHG§ 31
GmbHG§ 32a
InsO a. F.§ 146
ZBB 2007, 394
OLG Stuttgart, Urt. v. 14.03.2007 – 14 U 25/06, WM 2007, 1467OLG StuttgartUrt.14.3.200714 U 25/06WM 2007, 1467
Leitsätze:
1. Die Regeln des Kapitalersatzrechts gemäß § 32a GmbHG greifen unabhängig davon ein, welcher Natur das Rechtsverhältnis ist, dem der stehen gelassene Anspruch entspringt. Dem durch das Recht der Kapitalerhaltung gemäß §§ 30, 31 GmbHG vermittelten Schutz der Gläubiger der darlehensgebenden Gesellschaft ist kein Vorrang gegenüber den Regeln des Kapitalersatzrechts gemäß § 32a GmbHG zugunsten der Gläubiger der darlehensnehmenden Gesellschaft einzuräumen.
2. Die Anfechtungsfrist gemäß § 146 Abs. 1 InsO a. F. ist gewahrt, wenn der Insolvenzverwalter einen Anspruch rechtshängig gemacht hat, der seinem Inhalt nach im Wege der Anfechtung durchsetzbar ist, und der vorgetragene Sachverhalt Veranlassung gibt, die gesetzlichen Voraussetzungen dieses Rechtsinstituts zu prüfen.
3. Die Geltendmachung der Anfechtungseinrede trotz Eintritts der Verjährung setzt voraus, dass sich der Veräußerungsgegenstand noch in der Insolvenzmasse befindet und der Insolvenzverwalter die Rechtsstellung der Insolvenzmasse verteidigungsweise wahrt. Eine angriffsweise Durchsetzung des Anfechtungsanspruchs ist nach Ablauf der Verjährungsfrist ausgeschlossen.