RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB §§ 133, 157, 164, 167, 168, 172, 607, 1922Haftung einer Bank bei Fehlinterpretation einer postmortalen Vollmacht; Erheblichkeit einer Beweisbehauptung zu einer inneren Tatsache
BGB§ 133
BGB§ 157
BGB§ 164
BGB§ 167
BGB§ 168
BGB§ 172
BGB§ 607
BGB§ 1922
OLG Koblenz, Urt. v. 08.03.2007 – 5 U 1153/06 (rechtskräftig), WM 2007, 1785OLG KoblenzUrt.8.3.20075 U 1153/06rechtskräftigWM 2007, 1785
Leitsätze:
1. Eine schriftliche Vollmacht, die in einem ersten Abschnitt dazu ermächtigt, den Erblasser zu Lebzeiten in Vermögensangelegenheiten zu vertreten, sofern ein ärztliches Attest mit bestimmtem Inhalt vorgelegt wird, ist insgesamt nur mit einer derartigen Bescheinigung wirksam, wenn in einem zweiten Abschnitt der Urkunde exemplarisch mehrere autorisierte Rechtshandlungen aufgeführt sind, die auch nach dem Tod des Erblassers noch statthaft sein sollen.
2. Der Beweisantrag, einen Zeugen zu einer nicht in seiner Person eingetretenen inneren Tatsache zu vernehmen, ist im Allgemeinen nur erheblich, wenn schlüssig dargelegt wird, aufgrund welcher Umstände der Zeuge von der inneren Tatsache Kenntnis erlangt hat.