RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
V. Oberlandesgerichte
BGB § 826Schadensersatzanspruch des Erwerbers einer Wohnung im „Dortmunder Modell“ bei vorsätzlich überhöhter Verkehrswertfestsetzung der finanzierenden Bank
BGB§ 826
OLG Celle, Urt. v. 13.02.2007 – 16 U 5/06, ZfIR 2007, 626OLG CelleUrt.13.2.200716 U 5/06ZfIR 2007, 626
Leitsätze:
1. Vorsätzlich fehlerhafte (überhöhte) Verkehrswertfestsetzungen der finanzierenden Bank lösen, auch wenn die Vorschriften des Bausparkassengesetzes nicht drittschützend sind, einen Schadensersatzanspruch nach § 826 BGB aus und rechtfertigen damit grundsätzlich ein Rückabwicklungsbegehren.
2. Auch die in den Kaufpreis eingerechneten Zinssubventionen der Verkäuferin an die finanzierende Bank bedeuten eine der Bank zuzurechnende Vertragsverletzung, weil den Käufern damit vorgespiegelt wird, ihre Zinskonditionen entsprächen der Marktlage.