RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
ErbStG § 20 Abs. 6; SGB VI § 118 Abs. 3; BGB § 276Zur Haftung der Bank für Erbschaftsteuer bei Auszahlung von fortgezahlter Rente an im Ausland lebenden Erben
ErbStG§ 20
SGB VI§ 118
BGB§ 276
BFH, Urt. v. 18.07.2007 – II R 18/06 (FG Hannover), ZIP 2007, 1889 = BB 2007, 2051BFHUrt.18.7.2007II R 18/06ZIP 2007, 1889BB 2007, 2051FG Hannover
Amtlicher Leitsatz:
Gehen nach Eintritt des Erbfalls auf einem Bankkonto des Erblassers für diesen bestimmte Rentenzahlungen ein, die der Rückforderung nach § 118 Abs. 3 SGB VI unterliegen, und hat das Finanzamt der Bank mitgeteilt, sie könne das Kontoguthaben einem außerhalb des Geltungsbereichs des ErbStG wohnhaften Berechtigten bis auf einen bestimmten Betrag zur Verfügung stellen, muss sie die Rentenzahlungen zusätzlich zu diesem Betrag zurückbehalten, um eine Haftung für die Steuer nach § 20 Abs. 6 Satz 2 ErbStG zu vermeiden.