RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2007
Rechtsprechung
IV. Sonstige Bundesgerichte
AO § 37 Abs. 2, § 46Bank als Leistungsempfängerin bei Zahlung des Finanzamts aufgrund einer Sicherungsabtretung auf das in der Abtretungsanzeige angegebene Konto des Zedenten
AO§ 37
AO§ 46
BFH, Urt. v. 05.06.2007 – VII R 17/06 (FG Hamburg), ZIP 2007, 1698BFHUrt.5.6.2007VII R 17/06ZIP 2007, 1698FG Hamburg
Amtliche Leitsätze:
1. Zahlt die Finanzbehörde aufgrund einer Sicherungsabtretung auf ein in der Abtretungsanzeige angegebenes Konto bei einer Bank, so ist die Bank selbst dann Leistungsempfängerin i. S. d. § 37 Abs. 2 AO, wenn Kontoinhaber der Zedent ist.
2. War der Zedent aufgrund der Sicherungsabrede im Innenverhältnis zur Bank weiterhin verfügungsberechtigt, so kann die Finanzbehörde die Bank nur dann nicht auf Erstattung einer rechtsgrundlosen Zahlung in Anspruch nehmen, wenn der Finanzbehörde ausdrücklich mitgeteilt worden ist, dass der Zedent trotz der Abtretungsanzeige Leistungsempfänger sein soll.