RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Landgerichte
KapMuG §§ 1, 4; WpPG § 1; BörsG § 44Mustervorlage zur Unrichtigkeit des Aktienprospekts der Telekom beim 3. Börsengang (2000)
KapMuG§ 1
KapMuG§ 4
WpPG§ 1
BörsG§ 44
LG Frankfurt/M., Beschl. v. 11.07.2006 – 3/7 OH 1/06, ZIP 2006, 1730LG Frankfurt/M.Beschl.11.7.20063/7 OH 1/06ZIP 2006, 1730
Feststellungsziel:
Feststellung, dass die in dem Aktienprospekt (Prospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz i. S. d. § 1 WpPG) der Beklagten vom 26. 5. 2000, dessen Gegenstand 512 Mio. Euro auf den Namen lautende Stückaktien der Deutschen Telekom AG, eingeteilt in 200 Mio. Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro, sowie bis zu 76,8 Mio. Euro auf den Namen lautende Stückaktien der Deutschen Telekom AG, eingeteilt in bis zu 30 Mio. Stückaktien mit einem auf die einzelne Stückaktie entfallenden rechnerischen Anteil am Grundkapital von 2,56 Euro im Hinblick auf die den Konsortialbanken eingeräumte Mehrzuteilungsoption, jeweils aus dem Bestand der Kreditanstalt für Wiederaufbau, jeweils mit Gewinnberechtigung ab dem 1. 1. 2000 ist, für die Beurteilung der angebotenen Wertpapiere enthaltenen wesentlichen Angaben unrichtig bzw. unvollständig sind und den Klägern daher ein Anspruch aus Prospekthaftung gemäß § 44 BörsG zusteht.