RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
V. Landgerichte
BGB § 826Kausalität falscher Kapitalmarktinformationen für Anlageentscheidung bei extrem betrügerischem Verhalten („Comroad“)
BGB§ 826
LG München I, Urt. v. 05.07.2006 – 20 O 23958/04, ZIP 2006, 1586 (LS)LG München IUrt.5.7.200620 O 23958/04ZIP 2006, 1586 (LS)
Leitsätze:
1. In extremen Fällen betrügerischen Verhaltens im Hinblick auf die Darstellung von Umsatz und Gewinn des Unternehmens kann kein Zweifel verbleiben, dass die Kursentwicklung der Aktien die Kaufentscheidung jedes einzelnen Anlegers beeinflusst hat und diese anders ausgefallen wäre, wenn den Anlegern die tatsächlichen Zahlen bekannt gewesen wären.
2. Liegen neben betrügerischen Mitteilungen bereits zu Beginn des Börsengangs auch fortlaufende weitere betrügerische Mitteilungen vor und haben die Anleger die Kausalität ihrer Anlageentscheidungen konkret und substanziiert dargelegt, so ist von der Kausalität der Mitteilungen für die Anlageentscheidungen auszugehen.
3. Wenn die Anleger in diesen Fällen unbestritten vortragen, dass sie sich informiert haben, kann auf eine Beweisaufnahme hinsichtlich der Kausalität zwischen den Mitteilungen und den Anlageentscheidungen verzichtet werden.