RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
BGB § 812; InsO § 116Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers
BGB§ 812
InsO§ 116
OLG Rostock, Urt. v. 31.07.2006 – 3 U 161/05, ZIP 2006, 1812OLG RostockUrt.31.7.20063 U 161/05ZIP 2006, 1812
Leitsatz:
Der Überweisende, der versehentlich auf das infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen erloschene – debitorische – Girokonto des Überweisungsempfängers überwiesen hat, kann die Bank auf Rückzahlung des überwiesenen Betrages in Anspruch nehmen, wenn der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Überweisungsempfängers den überwiesenen Betrag nicht zur Insolvenzmasse zieht.