ZBB 2006, 395

RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln 0936-2800 Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft ZBB 2006 Rechtsprechung IV. Oberlandesgerichte BGB § 812; InsO § 116Keine Verrechnung der Bank bei Überweisung auf debitorisches Girokonto nach Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Kontoinhabers BGB§ 812 InsO§ 116 OLG Rostock, Urt. v. 31.07.2006 – 3 U 161/05, ZIP 2006, 1812OLG RostockUrt.31.7.20063 U 161/05ZIP 2006, 1812

Leitsatz:

Der Überweisende, der versehentlich auf das infolge Eröffnung des Insolvenzverfahrens über dessen Vermögen erloschene – debitorische – Girokonto des Überweisungsempfängers überwiesen hat, kann die Bank auf Rückzahlung des überwiesenen Betrages in Anspruch nehmen, wenn der Insolvenzverwalter über das Vermögen des Überweisungsempfängers den überwiesenen Betrag nicht zur Insolvenzmasse zieht.

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