RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
HWiG § 1 Abs. 2 Nr. 3, § 2; VerbrKrG § 9 Abs. 3Kein Einwendungsdurchgriff gegenüber der Bank mit Ansprüchen gegen Gründungsgesellschafter und Prospektverantwortliche eines Immobilienfonds
HWiG§ 1
HWiG§ 2
VerbrKrG§ 9
OLG Jena, Urt. v. 30.05.2006 – 5 U 823/05, ZIP 2006, 1526OLG JenaUrt.30.5.20065 U 823/05ZIP 2006, 1526
Leitsätze:
1. Auch beim fremdfinanzierten Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds erlischt einen Monat nach vollständiger Erbringung der Leistung nach § 2 HWiG das Widerrufsrecht des Anlegers. Diese Voraussetzung ist bei vollständiger Rückzahlung des Darlehens erfüllt.
2. Wird der Beitritt zu einem geschlossenen Immobilienfonds notariell beurkundet, so ist ein Widerruf des Beitritts wegen Werbung in einer Haustürsituation nach § 1 Abs. 2 Nr. 3 HWiG ausgeschlossen.
3. Eventuelle Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter und Prospektverantwortliche kann der Anleger der Bank nicht im Wege des Einwendungsdurchgriffs nach § 9 Abs. 3 VerbrKrG (jetzt §§ 358, 359 BGB) entgegenhalten, weil diese insoweit Dritte sind.