RWS Verlag Kommunikationsforum GmbH, Köln
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0936-2800
Zeitschrift für Bankrecht und Bankwirtschaft
ZBB
2006
Rechtsprechung
IV. Oberlandesgerichte
HWiG § 1, § 2 Abs. 1 Satz 3, § 5 Abs. 2; VerbrKrG § 9 Abs. 2 Satz 2 a. F.; RL 85/577/EWG Art. 5Wirksame HWiG-Belehrung auch bei Hinweis auf Unwirksamkeit des verbundenen Geschäfts bei Widerruf
HWiG§ 1
HWiG§ 2
HWiG§ 5
VerbrKrG a. F.§ 9
RL 85/577/EWGArt. 5
OLG Bremen, Urt. v. 11.05.2006 – 2 U 8/06, ZIP 2006, 1527OLG BremenUrt.11.5.20062 U 8/06ZIP 2006, 1527
Leitsätze:
1. Den Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes ist nach § 5 Abs. 2 HWiG insoweit Geltung zu verschaffen, als diese richtlinienkonform sind.
2. Die RL 85/577/EWG betreffend den Verbraucherschutz im Falle von außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen enthält ein dem § 2 Abs. 1 Satz 3 HWiG entsprechendes Zusatzverbot nicht. Nach der Richtlinie darf die Belehrung lediglich keine falschen Hinweise enthalten und sie darf nicht so gestaltet sein, dass sie für den Verbraucher nicht verständlich ist.
3. Die Aufnahme des nach § 9 Abs. 2 Satz 2 VerbrKrG a. F. zwingend erforderlichen Hinweises in der Widerrufsbelehrung, wonach im Falle des Widerrufs auch das verbundene Geschäft nicht zustande kommt, ist nach den vorstehenden Grundsätzen nicht richtlinienwidrig und damit ordnungsgemäß.